Freigegebene Wege

Ein kleiner Teil des ehemaligen Truppenübungsplatzes ist für die zivile Durchfahrt freigegeben. Die L15 aus Richtung Wittstock passiert die Grenze im Westen. Innerhalb des Geländes war diese bis 2011 eine Privatstraße des Bundes. Durch den Einsatz des damaligen Landrats Christian Gilde und weiteren Akteuren, wurde aus dem Straßenabschnittes 170 (Schweinrich – Neu Lutterow) wieder eine öffentliche Straße. 

Mit öffentlicher Bekanngabe des Landkreises OPR dürfen seit 27. April 2017 weitere etwa 15 km Weg, die sogenannte Südroute betreten, beradelt und beritten werden. Diese befindet sich im Süden des Areals und durchquert weitläufige Heideflächen. Wetterschutzhütten und Rastplätze laden zum Verweilen ein.

Gefahr für Leib und Leben

Das Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock wurde von den Streitkräften der Sowjetunion über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren genutzt. Dabei wurde mit dem gesamten Arsenal der verfügbaren Waffensysteme auf dem Platz geübt.

Auf dem Luft-Boden-Schießplatz (das sogenannte "Bombodrom") wurde das Abwerfen von Bomben und Raketen aus Flugzeugen geübt. Bis zu 1,5 Millionen Blindgänger aus dieser Zeit befinden sich noch immer auf dem Gelände.

• Sprengbomben
• Raketen
• Artilleriegranaten
• Minen
• Kleinwaffenmunition
• Militärische Pyrotechnik

Durch kristalline Ausschwitzungen der Sprengstoffe kann es jederzeit zu spontanen Reaktionen kommen. Schon eine relativ geringe Reib- und Wärmebelastung dieser Kristalle kann zu einer Detonation führen. Funktionsfähige Zünder können z. B. durch Lageveränderung, Druck, Reibung und Wärme ausgelöst werden.

Beräumung

Deutschland hat das internationale Abkommen zur Ächtung von Streuwaffen unterzeichnet und ist verpflichtet, diese Munition in absehbarer Zeit zu entsorgen.

Leider wird es in der näheren Zukunft nicht möglich sein, die Kyritz-Ruppiner Heide in ihrer Gesamtheit wieder für Jedermann zu öffnen. Besonders die damaligen Zielgebiete sind zu stark belastet und müssen vorerst einer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Andere Areale konnten jedoch beräumt und wieder für die Forstwirtschaft und den Heidetourismus nutzbar gemacht werden. Nach und nach werden diese Flächen erweitert.

  • Kampfmittel-Sprengung in der Kyritz-Ruppiner Heide - Quelle: BImA, Daniel Baumeier

  • Sprengung einer Bombe auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz - Quelle: BImA, Daniel Baumeier

  • Sprengtrichter auf der Kyritz-Ruppiner Heide - Quelle: BImA, Daniel Baumeier

Zum Aufspüren der Kampfmittel werden Handsonden genutzt. Ist der Boden zu stark belastet kommt eine Siebanlage zu Einsatz. Diese Methode ist allerdings sehr kostenintensiv und wird nur selten angewendet. 

Gefundene Kampfmittel werden in der Regel nach einer 2-3 tägigen Vorbereitung direkt am Fundort gesprengt. 

Verhaltensregeln

Verhaltensregeln

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat eine Verordnung erlassen, die das Betreten und Befahren des Geländes untersagt (Gefahrenabwehrverordnung). Rund um die Platzgrenze sind Warnschilder aufgestellt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden.

  • Bleiben Sie auf den markierten Wegen!
  • Rauchen Sie nur in den Schutzhütten und auf Rastplätzen!
  • Bei Waldbrandstufe 4 sollte die Heide nicht betreten werden!
  • Lassen Sie unbekannte Gegenstände liegen, markieren Sie den Fundort und informieren Sie die Polizei (110)!
  • Alarmieren Sie bei Gefahr die 112!

Seit 8. April 2016 gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises OPR in Verbindung mit der öffentlichen Bekanntgabe vom 26. April 2017, die freigegebene Routen/ Flächen definiert und das Verhalten auf diesen regelt. Dem Besucher wird hiermit gestattet, die Heide auf der sogenannten Südroute, innerhalb der Wegemarkierung, eigenständig zu betreten, zu beradeln oder zu bereiten.